Wer zahlt die ambulante Krankenpflege? - Krankenkasse
Leistungskomplexe SGB V (Leistungen der Krankenkasse)
Der ambulante Dienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Der Patient, zahlt dem Pflegedienst nichts, wenn Die Krankenkasse die Notwendigkeit der Leistungen bestätigt. Gesetzlich Versicherte müssen sich allerdings mit 10% an den Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr sowie auch 10,00 € für jede Verordnung beteiligen. Von dieser gesetzlichen Zuzahlungspflicht gibt es aber Befreiungsmöglichkeiten, hier berät die Krankenkasse Sie gerne. Zuzahlungen, etwa weil der Patient weiter entfernt wohnt oder die Pflege aufwändig ist, dürfen von den ambulanten Pflegediensten nicht erhoben werde.
Blutzuckermessung (nur zur Einstellung / Umstellung auf Insulingaben) max. 28 Tage / Jahr
Versorgung eines Dekubitus mit Grad 2
Klistiere, Klysma als therapeutische Maßnahme
Flüssigkeitsbilanzierung
Inhalation
Subkutane Injektionen
Richten von Injektionen
SPK – Versorgung
Medikamentengabe bei Patienten mit hochgradiger körperlicher oder geistiger Leistungseinschränkung
Richten von ärztlich verordneten Medikamenten (z.B. im Wochendispenser)
Augentropfen
Medizinische Einreibungen
Versorgung bei PEG
Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen /-strumpfhosen (ab Kompressionsklasse II)
Absaugen der oberen Luftwege, Bronchialtoilette
Blasenspülung
Versorgung eines oder mehrerer Dekubiti mit Grad 2 oder höher
Intramuskuläre Injektionen
Instillation bei akutem Krankheitsgeschehen
Katheterisierung (Einlegen, Entfernen oder Wechsel eines Katheters zur Harnableitung)
Augenhöhlenspülung
Dermatologische Bäder (nur aufgrund hautärztlicher Verordnung, sofern eine Leistungserbringung nicht möglich ist und zugleich Pflegeleistungen nach dem SGB XI nicht in Anspruch genommen werden)
Stoma-Versorgung (z.B. Urostoma, Anus-Praeter-Versorgung, nur bei krankhaften Veränderung)
Port – Versorgung
Wer bezahlt die Grundpflege? - Pflegekasse
Grundpflege dient der Unterstützung bei menschlichen Grundbedürfnissen, welche man aufgrund von Krankheit oder Altersgebrechen nicht selbst erfüllen kann. Die Pflegeversicherung versteht die in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität genannten Verrichtungen als Grundbedürfnisse. Die Grundpflege wird im Rahmen der Pflegeversicherung von der Pflegekasse bezahlt. Wird die Hilfe von uns (Pflegedienst) erbracht, werden die Kosten als so genannte Sachleistung direkt zwischen Pflegekasse und der pflegenden Station abgerechnet. Sollten die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft werden, so erhalten Sie den prozentualen Anteil der verbliebenden Geldleistung. Pflegebedürftige bekommen je nach Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit einen Pflegegrad. Dieser ist entsprechend für Leistungsanspruch und die Leistungshöhe.
Pflegegrade
Sachleistungennach § 36 SGB XI
Geldleistung
Entlastungsbeitrag
Pflegegrad 1
kein Anspruch
kein Anspruch
125,00 €
Pflegegrad 2
724,00 €
316,00 €
125,00 €
Pflegegrad 3
1.363,00 €
545,00 €
125,00 €
Pflegegrad 4
1.693,00 €
728,00 €
125,00 €
Pflegegrad 5
2.095,00 €
901,00 €
125,00 €
Unsere Pflegeleistungen stehen Ihnen natürlich auch zur Verfügung, wenn Sie keinen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben oder Grundsicherung über das Sozialamt beziehen.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Hilfebedarf und der Einstufung. Wir erarbeiten mit Ihnen einen individuellen Plan zu Ihrer Pflegebedürftigkeit und Ihren Ressourcen. Kommen Sie einfach zu unseren Bürozeiten zu uns oder rufen Sie uns einfach an. Wenn die Kosten der in Anspruch genommen Leistungen des Pflegedienstes mehr als den Pflegesatz ausmachen, wird der Rest im Normalfalle mit den Versicherten direkt abgerechnet. Wir informieren Sie vorher, sollten zusätzliche Kosten anfallen und beraten Sie nach Ihren Möglichkeiten.
Haushalt
Viele alte oder kranke Menschen müssen Ihre Wohnung aufgeben, weil sie die Hausarbeit allein nicht mehr bewältigen können. In vielen Fällen kann ein wenig Hilfe eine große Unterstützung geben. Wir kommen zu Ihnen und machen Ihren Haushalt.Wir stellen Ihnen vertrauenswürdige und geschulte Mitarbeiter/innen langfristig zur Verfügung.
Gleichzeitig ist eine Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall gesichert. Die Kosten für diese Leistung werden in Abhängigkeit von Ihrer persönlichen Situation übernommen (z. B. durch Sozialamt, Krankenkasse oder Pflegeversicherung).Wir würden Sie gerne unverbindlich über unsere haushaltsnahen Dienstleistungen informieren und beraten.
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