Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
„Verhinderungspflege“ ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie wird auf Antrag gewährt, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt. Der Anspruch besteht für maximal 28 Tage im Jahr, jedoch erst, wenn der Pflegebedürftige 6 Monate im häuslichen Umfeld gepflegt wurde.
Für die „Verhinderungspflege“ stehen jährlich bis zu 1550 € zur Verfügung. Dieser Betrag gilt für alle Pflegestufen.
Wir übernehmen gerne diese Ersatzpflege.
TIPP!
Nutzen Sie die Pflegeeinsätze - stundenweise -, so entfällt die Begrenzung auf maximal 28 Tage im Jahr, der Betrag kann voll ausgeschöpft werden und das monatliche Pflegegeld wird weiter gezahlt.
Familienpflege
Unterstützung der Familien und Alleinerziehender mit Kindern unter zwölf Jahren (z.B. Elternteil ist erkrankt, Schwangerschaft)
Vermittlung
Fußpflege ins Haus, Friseur ins Haus, Physiotherapie ins Haus, Zahnarzt ins Haus, Mobilitätsdienst, Fahrbaren Mittagstisch, Getränkeservice, Hilfsmittel (Badewannensitzlift, Pflegebett mit Zubehör, Inkontinenzmaterial, Toilettenstuhl, Toilettensitzerhöhung, Rollstuhl/Gehhilfen u.a.)